Kommentar zur heutigen Verhandlung vor dem Landgericht

Heute fand vor dem Landgericht Stuttgart die Güteverhandlung über die Klage eines ehemaligen Mitglieds unseres Landesvorstands gegen seinen Ausschluss statt. Das Urteil wird voraussichtlich am 30. Juli 2026 verkündet.

Wir halten es weiterhin nicht nur für legitim, sondern regelrecht für geboten, über Antisemitismus in der Friedensbewegung zu sprechen. Die eigentliche Verbandsschädigung hat der BSK zu verantworten, indem er solche Debatten unterdrückt und die Kritiker rauswirft. Damit wirft er ein fatales Licht auf das Selbstverständnis und die Glaubwürdigkeit der DFG-VK, auch als demokratisch verfasste Organisation. Denn letztlich haben die Rausschmisse auch die satzungsgemäß vorgesehene Autonomie der Gliederungen beschädigt.

Wir hoffen, dass die Richterin dies in ihrem Urteil ausreichend würdigt und die Ausschlüsse für rechtswidrig erklärt.