Das Offene Treffen des Landesverbands Berlin-Brandenburg hat sich am 19. März 2026 solidarisch mit den drei ehemaligen Vorstandsmitgliedern und den Klagen gegen ihren Rauswurf aus der DFG-VK erklärt. Bei dem Treffen stellten diese in einer umfangreichen Chronologie zudem die mangelhafte Auseinandersetzung mit Antisemitismus seitens des Bundesverbands dar.
Am Ende war es eine einstimmige Entscheidung: Die Aktiven bekennen sich ebenfalls zur bereits im Februar verabschiedeten Erklärung des Vorstandes und bekunden ihre Solidarität mit den Klagenden. Als neu gewählter Vorstand hatten wir uns bereits früh parteiisch gezeigt und unsere Unterstützung erklärt. Die Einigkeit auf dem Offenen Treffen bestärkt uns in dieser politischen Entscheidung.
Zuvor hatten die drei ehemaligen Vorstandsmitglieder ausführlich inhaltlich Stellung bezogen und erstmals gemeinsam in der Öffentlichkeit die schrittweise Eskalation des Bundesverbands im Antisemitismus-Streit geschildert. Auch uns hat die Ignoranz der Gremien und Verantwortlichen auf Bundesebene gegenüber Argumenten und Gesprächsangeboten aufs Neue erstaunt.
So lässt das Agieren des Bundesverbands nicht nur nach wie vor angemessene Stellungnahmen zu den diversen Vorwürfen der antisemitischen Argumente, Auslassungen und Bündnisentscheidungen vermissen. Insbesondere die inhaltliche Begründung des kollektiven Ausschlusses ist angesichts dessen weitreichender Konsequenzen wirklich dünn. Angelastet werden dem ehemaligen Vorstand allein Kritik an israelfeindlichen und antisemitischen Äußerungen von Bündnispartnern aus der Kampagne „Gerechter Frieden“, welche den Hamas-Terror und den eliminatorischen Antisemitismus der Hamas als Kriegsursache weitestgehend ausblenden.
Doch auch formal ist das Vorgehen wenig fundiert. Dem BSK ist es bis heute nicht gelungen, die angebliche Dringlichkeit zu belegen, mit der er seine Entscheidungskompetenz über die Ausschlüsse begründet. Die Zuständigkeit über die Ausschlüsse hätte ohne stichhaltig begründete Dringlichkeit unserer Auffassung nach formal bei der Landesebene, also beispielsweise einer Landesmitgliederversammlung gelegen.
Unsere Forderung nach Rücknahme der Ausschlüsse bleibt aktuell. Darin sehen wir den einfachsten Weg, zurück zur argumentativen Auseinandersetzung zu kommen. Da dahingehend aber keinerlei Einsicht bei den Verantwortlichen der Bundesebene zu erkennen ist, hoffen wir auf die gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ausschlüsse.
Am Dienstag, den 14. April 2026 um 10.30 Uhr wird vor dem Amtsgericht Stuttgart mündlich über den Ausschluss eines ehemaligen Vorstandsmitglieds verhandelt. Als Landesvorstand haben wir dafür ein Budget zur Erstattung von Reisekosten beschlossen, Interessierte können sich bei der Unterstützungsgruppe melden.